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   OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08   

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OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08 (https://dejure.org/2009,3292)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.03.2009 - 8 U 193/08 (https://dejure.org/2009,3292)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. März 2009 - 8 U 193/08 (https://dejure.org/2009,3292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung zur ärztlichen Feststellung einer Invalidität

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamkeit der AUB 2000 hinsichtlich der Bestimmung einerFrist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der AUB 2000 hinsichtlich der Bestimmung einerFrist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung

  • Judicialis

    AUB 2000 Ziff. 2.1.1.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 2000 Ziff. 2.1.1.1
    Wirksamkeit der AUB 2000 hinsichtlich der Bestimmung einerFrist zur Feststellung und Geltendmachung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2009, 1694
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08
    (cc) Das Erfordernis fristgerechter ärztlicher Feststellung der Invalidität ist eine Anspruchsvoraussetzung, deren Nichtvorliegen nicht entschuldigt werden kann (BGHZ 165, 167 ff.).

    Gleiches kommt in Betracht, wenn der Versicherer nach Geltendmachen von Invalidität von sich aus noch innerhalb der Frist zur ärztlichen Feststellung ein ärztliches Gutachten einholt, ohne den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass er unbeschadet dessen selbst für eine fristgerechte ärztliche Feststellung der Invalidität zu sorgen habe (BGHZ 165, 167 ff.).

    Wenn der Versicherer seine Leistungspflicht aus einem Gesichtspunkt abgelehnt hat, der in keinem Zusammenhang mit der Einhaltung der Frist für die ärztliche Invaliditätsfeststellung steht, berechtigt dies den Versicherungsnehmer nicht zu der Annahme, dass sich der Versicherer auf das Fehlen einer fristgerechten Feststellung nicht berufen werde (BGHZ 165, 167 ff.).

  • BGH, 23.02.2005 - IV ZR 273/03

    Formularmäßige Vereinbarung von Fristen für Leistungen aus der privaten

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08
    sie hält einer Inhaltskontrolle auch dann nicht stand, wenn sie an verschiedenen Stellen in den Bedingungen niedergelegt ist, die nur schwer miteinander in Zusammenhang zu bringen sind, oder wenn der Regelungsgehalt auf andere Weise durch die Verteilung auf mehrere Stellen verdunkelt wird (BGHZ 162, 210 ff. = VersR 2005, 639 f.).

    Zu entsprechenden Klauseln älterer Fassungen der AUB (AUB 61 / AUB 94) hat der BGH entschieden, dass diese Fristenregelung nicht gegen § 307 BGB verstößt (BGHZ 137, 174 ff.: noch zu § 9 AGBG) und insbesondere auch den Anforderungen des Transparenzgebotes genügt (BGHZ 162, 210 ff.), sodass keine Bedenken gegen ihre Wirksamkeit bestanden.

    Diese Regelungstechnik ist nicht zu beanstanden (BGHZ 162, 210 ff.).

  • OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06

    Unwirksamkeit der Feststellungsfrist in den Versicherungsbedingungen wegen

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08
    2.1.1.1 AUB 2000 - Frist bezüglich Feststellung und Geltendmachung der Invalidität - dürfte entgegen den Bedenken OLG Hamm, VersR 2008, 811, wirksam sein.

    Für die vorliegende Fassung der AUB sind aus diesem Grund durch das OLG Hamm - in einem obiter dictum - Zweifel geäußert worden, ob die Klausel der Nr. 2.1.1.1, zweiter Spiegelstrich, wirksam ist (VersR 2008, 811 f.. s. a. Prölss/ Martin, a. a. O., § 7 Rdnr. 8 AUB 94, die Wirksamkeit der Klausel verneinend).

  • OLG Celle, 15.01.2009 - 8 U 131/08

    Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers für einen Sturz beim Skifahren

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08
    Dieser Unfallfiktion bedürfte es nicht, wenn bereits jede Verletzung durch ungeschickte Eigenbewegungen als Unfall anzusehen wären (Urteil des Senats vom 15.01.2009, Az. 8 U 131/08, veröffentlicht bei Juris).
  • OLG Celle, 22.11.2007 - 8 U 161/07

    Ansprüche aus einer Unfallversicherung wegen Invalidität; Erforderlichkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08
    Für ältere Fassungen der AUB war streitig, ob die ärztliche Invaliditätsfeststellung schriftlich zu treffen war (vgl. Darstellung des Streitstandes im Senatsurteil vom 22.11.2007, VersR 2008, 670 ff.).
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08
    Deshalb können nur die in der ärztlichen Invaliditätsfeststellung beschriebenen unfallbedingten Dauerschäden Grundlage des Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung sein (BGH VersR 2007, 1114 ff.).
  • BGH, 19.11.1997 - IV ZR 348/96

    Formularmäßige Vereinbarung einer zeitlichen Grenze für die Feststellung der

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08
    Zu entsprechenden Klauseln älterer Fassungen der AUB (AUB 61 / AUB 94) hat der BGH entschieden, dass diese Fristenregelung nicht gegen § 307 BGB verstößt (BGHZ 137, 174 ff.: noch zu § 9 AGBG) und insbesondere auch den Anforderungen des Transparenzgebotes genügt (BGHZ 162, 210 ff.), sodass keine Bedenken gegen ihre Wirksamkeit bestanden.
  • BGH, 25.04.1990 - IV ZR 28/89

    Einhaltung der Frist für die Geltendmachung der Invalidität

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08
    es genügt, wenn fristgerecht gegenüber der Versicherung behauptet wird, es sei Invalidität eingetreten (BGH VersR 1990, 732 f.).
  • OLG Karlsruhe, 03.03.2005 - 12 U 290/04

    Unfallversicherung: Wirksame AGB-Klausel über ärztliche Invaliditätsfeststellung

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08
    Gleichwohl genügen die vorliegenden AUB 2000 der Beklagten insoweit noch den Anforderungen des Transparenzgebotes (so auch OLG Karlsruhe VersR 2005, 1384 f.. OLG Düsseldorf VersR 2006, 1487 f.).
  • BGH, 04.11.1987 - IVa ZR 141/86

    Fristgerechte Geltendmachung der Invalidität - Verjährung eines Anspruchs aus der

    Auszug aus OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08
    Die bloße Angabe von Verletzungsfolgen - ohne ausdrückliche Geltendmachung der Invalidität - reicht nur aus, wenn diese notwendig zur Invalidität führen (BGH VersR 1987, 1235).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05

    Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei

  • OLG Düsseldorf, 27.11.1997 - 4 U 164/96

    Umknicken beim Aussteigen aus dem Auto L

  • OLG München, 20.05.1998 - 15 U 3010/97

    Vorliegen eines durch eigene Körperbewegungen hervorgerufenen Unfalles;

  • OLG Köln, 12.07.2000 - 5 U 50/00
  • LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07

    Anspruch gegen eine Unfallversicherung auf Invaliditätsleistung; Wirksamkeit

  • LG Göttingen, 16.02.1990 - 8 O 389/89
  • OLG Hamm, 11.06.1975 - 20 U 358/74
  • LG Freiburg, 17.02.2000 - 3 S 233/99
  • OLG Köln, 17.10.1991 - 5 U 36/91
  • LG Köln, 03.05.2000 - 23 O 198/99
  • OLG Saarbrücken, 13.03.2013 - 5 U 343/12

    Private Unfallversicherung: Gesundheitsschädigung eines Kfz-Fahrers durch

    Die ursprüngliche Eigenbewegung wird unter diesem Gesichtspunkt etwa dann zum Unfall, wenn jemand über ein Hindernis stürzt, mit dem Fuß an einer Bordsteinkante umknickt (OLG Hamm, VersR 1976, 336) oder infolge einer Unebenheit stolpert (siehe OLG Celle, r+s 2011, 346, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Während nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die in den Vorläuferbedingungen der AUB 2000/99 enthaltene Fristenregelung wirksam ist (BGH, VersR 2005, 639), werden bei den AUB 99/2000 mit beachtlichen Gründen Bedenken gegen eine ausreichende Transparenz geltend gemacht, weil der um Kenntnis der nach einem Versicherungsfall zu treffenden Maßnahmen bemühte Versicherungsnehmer durch das - auch in den zwischen den Parteien vereinbarten AUB - vorangestellte Inhaltsverzeichnis und durch die Überschrift über Ziffer 7 der AUB davon abgehalten werden könnte, auch den Anspruchsvoraussetzungen in Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 Beachtung zu schenken, so dass die Fristenregelung gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen könnte (so OLG Hamm, VersR 2008, 811 mit zustimmender Anmerkung Lücke VK 2008, 7 und mit kritischer Anmerkung Fuchs, jurisPR- VersR 4/2008 Anmerkung 3 sowie Kloth, jurisPR-VersR 9/2008, Anmerkung 3; Römer in Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl, § 179 Rn. 21; Knappmann, VersR 2009, 775, Anm. zu OLG Karlsruhe, VersR 2009, 538; ders., r+s 2002, 489; derselbe, r+s 2004, 339; derselbe in Prölss/Martin VVG 27. Aufl., Ziffer 2 AUB 99, Rn. 2; anderer Ansicht: OLG Celle, NJOZ 2009, 1694; OLG Düsseldorf, VersR 2006, 1487; OLG Karlsruhe, VersR 2009, 538 und VersR 2005, 1384 mit zustimmender Anmerkungen Nitschke; Kloth, Private Unfallversicherung, S. 100 f.; Marlow, r+s 2006, 397, 400; derselbe, r+s 2007, 353, 358).
  • OLG Celle, 19.11.2009 - 8 U 107/09

    Umfang der Ausschlussklausel für "Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen und

    b) Dabei hat der Senat zu der in der Berufungsinstanz von den Parteien vertieften Frage der Wirksamkeit von Ziffer 2.1.1.1 AUB 2000 im Urteil vom 5. März 2009 ( 8 U 193/08 ) bereits dahingehend Stellung genommen, dass die Regelung wirksam sein dürfte (letztlich kam es nicht darauf an, weil der dort klagende Versicherungsnehmer nicht den Beweis eines bedingungsgemäßen Unfalls hatte erbringen können).
  • OLG Köln, 16.08.2010 - 20 U 195/09

    Anforderungen an eine ärztliche Invaliditätsfeststellung; Invaliditätsgrad bei

    Wenn ärztlicherseits eine Minderung der Erwerbsfähigkeit angenommen wird, liegt in einer solchen Feststellung keine Aussage zum Vorliegen eines Dauerschadens (vgl. OLG Celle OLGR 2009, 498).
  • LG Limburg, 11.08.2011 - 2 O 502/10

    Unfallversicherung - Frist zur Geltendmachung der Invalidität wirksam?

    Das OLG Celle (OLGR Celle 2009, 498) hat demgegenüber in seinem Urteil vom 05.03.2009 zu den inhaltsgleichen AUB 200 ausgeführt:.
  • LG Leipzig, 20.05.2010 - 3 O 1554/09
    Diesbezügliche Fristenregelungen in Unfallversicherungsbedingungen benachteiligen den Versicherungsnehmer nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und sind auch nicht etwa wegen Intransparenz unwirksam (vgl. hierzu OLG Karlsruhe VersR 2005, 1384; OLG Celle OLGR Celle 2009, 498; OLG Düsseldorf VersR 2006, 1487).
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